Funktionelle Osteopathie in Bad Staffelstein
Ihr funktionelle Osteopathie
Funktionelle osteopathische Behandlungen und Therapieansätze haben sich in der modernen Medizin seit Ende der 90er Jahre zunehmend etabliert.
Eine ständig wachsende Anzahl von Patienten sucht Hilfe über den sanften Weg dieser schmerzlindernden, ausgleichenden und mobilisierenden Therapieform.
Ursprünglich in den USA durch den Landarzt Andrew Taylor Still (1828-1917) entwickelt, bestehen heutzutage verschiedenartige Behandlungsmöglichkeiten auch im europäischen Raum.
Der Therapeut erhebt im Rahmen der Erstbefundung eine Ganzkörperanalyse zur Feststellung von Fehl- bzw. Dysfunktionen und Energieblockaden.
Durch sanfte Korrekturtechniken werden Verklebungen, Gelenkblockierungen oder eine mangelnde Zirkulation der Körperflüssigkeiten manuell beseitigt.
Der Körper wird so zur Aktivierung seiner Selbstheilungskräfte angeregt.
Die drei Säulen der funktionellen Osteopathie stellen die sog. cranio-sacralen-, viszeralen- und parietalen Techniken dar. Cranio-sacrale Behandlungen konzentrieren sich auf den Schädel und die Wirbelsäule. Sie haben einen hohen psycho-emotionalen und vegetativen Aspekt. Viszerale Therapieformen beeinflussen die Inneren Organe in ihrer Funktion und greifen damit in das Hormonsystem und den Stoffwechsel ein. Eine parietale Behandlung lässt sich mit der bekannten Manuellen Therapie vergleichen, wobei Sondertechniken im Bereich der Faszien und Gelenke zum Einsatz kommen.
Die funktionelle Osteopathie berücksichtigt naturwissenschaftliche Grundsätze aus der Anatomie, Biomechanik, Physiologie und Biochemie und steht damit in keiner Diskrepanz zur Schulmedizin.
Als wenige Kontraindikationen sind akute Infektionskrankheiten, instabile Zustände nach schweren Erkrankungen wie z.B. Herzinfarkt oder psychische Krankheiten zu nennen.
In Deutschland dürfen nur speziell geschulte Therapeuten mit Heilpraktikerzulassung oder Ärzte diese Behandlungform anbieten.
Funktionelle Osteopathie
60 Minuten inkl. Erstbefundung
80,- €
40 Minuten
56,- €
Gesetzliche Krankenkassen
Einige gesetzliche Krankenkassen erstatten inzwischen anteilige Behandlungskosten. Ansonsten handelt es sich um Selbstzahlerleistungen oder um Abrechnungen nach dem HPG (Heilpraktikergesetz).