Kuraufenthalte sind wieder Pflichtleistung der Krankenkassen
Im Jahr 2021 gab es wieder zahlreiche neue Änderungen, die noch nicht jedem bekannt ist. Eine dieser Änderung gibt es bei der ambulanten Vorsorgemaßnahme (früher als „Offene Badekur bekannt). Diese Neuerung ist bereits seit einem halben Jahr in Kraft. Seit 01.06.2021 ist die ambulante Vorsorgemaßnahme wieder eine Pflichtleistung der Krankenkassen (nach § 23 SGB V).
Das bedeutet: Eine Kur kann wieder direkt von Hausärzten verschrieben werden.
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlassen Sie uns Ihren Kommentar!